In meinem Fall scheint es ganz einfach zu sein: Gesetzlich versichert, bis zur Reise angestellt. Laut meiner Versicherung (IKK Südwest) kann es dann wie folgt ablaufen:
- Mein Arbeitgeber wird mich bei Ende meiner Anstellung bei meiner Krankenversicherung abmelden. Da mein Angestelltenverhältnis erst kurz vor dem Antritt meiner Reise endet, habe ich somit keine Lücke zu füllen.
- Während meiner Reise muss ich mich bei einer Auslandskrankenversicherung anmelden. Die habe ich mir noch nicht ausgesucht. Die Bestätigung dieser Versicherung muss ich zusammen mit einer Kopie meines Flugtickets als Nachweis an meine normale Versicherung schicken, damit diese mich "pausieren" kann. Dabei gibt es laut Versicherung keine besonderen Zusatzleistungen, die ich buchen muss, um später wieder bei ihr aufgenommen zu werden. Das "Basispaket" würde reichen. Natürlich kann ich mich aber für Zusatzleistungen entscheiden, wenn ich sie für wichtig erachte.
- Kurz vor meiner Rückkehr soll ich mich telefonisch bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung melden. Dann kann sie rechtzeitig meinen neuen Status eintragen. Denn nach meiner Reise gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sollte ich sofort einen neuen Arbeitgeber haben, dann kann mich dieser bei der gleichen Versicherung wieder anmelden. Sofort bedeutet aber: am ersten Tag nach der Rückkehr - also seeeehr unwahrscheinlich!
- Habe ich nicht gleich wieder einen Arbeitgeber, dann kann ich mich, bis ich einen habe, privat bei meiner Versicherung versichern. Das wird dann ca. 150 € im Monat kosten. Sobald ich eine Stelle gefunden habe, kann ich dann wieder in die gesetzliche Versicherung wechseln.
Anfang des Jahres suche ich mir eine Auslandskrankenversicherung und buche den Flug.
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